HFK begleitet den Bund erfolgreich im Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf zur Vergabe der Planungsleistungen für das Berliner Stadtschloss (Humboldt Forum):
Mit begrüßenswerter Klarheit hat das OLG Düsseldorf eine Entscheidung der Vergabekammer aufgehoben und den Weg für die Realisierung des Humboldt Forums auf dem Areal des Berliner Stadtschlosses frei gemacht.
Streit war über die erforderliche Prüfungstiefe bei der Eignung der Preisträger und insbesondere des eindeutigen Wettbewerbssiegers entstanden, nachdem Presseberichte dessen Bürogröße und damit die Erfüllung von Mindestvoraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb in Zweifel zogen. Dies nahm ein dritter Preisträger zum Anlass, den bereits geschlossenen Vertrag in den Nachprüfungsinstanzen anzugreifen.
Nachdem die 3. Vergabekammer des Bundes den Vertrag nicht nur mangels eines Formfehlers, sondern die Vergabe an den Sieger des Architektenwettbewerbs Prof. Franco Stella insgesamt für vergabewidrig erklärte, gelang es HFK in der Beschwerdeinstanz für den Bund die Aufhebung dieser erstinstanzlichen Entscheidung durchzusetzen.
In seiner Entscheidung hebt der Senat des OLG Düsseldorf ausdrücklich hervor, dass an die Eignungsprüfung keine überzogenen Anforderungen zu stellen sind. Fordert der Auftraggeber eine Eigenerklärung, so ist er später nicht gehalten oder sonst verpflichtet, den Inhalt der Erklärung zu erforschen oder sich Nachweise darüber zu verschaffen.
In seiner Begründung hob der Senat weiter hervor, dass auch gegen eine Weitervergabe von Planungsleistungen - wie hier - keine Bedenken bestehen, wenn die architektonische Federführung beim Auftragnehmer bleibt.
Klarheit hat der Senat auch in einem bislang formal ungeklärten Punkt gebracht: So muss auch bei Auslobungsverfahren eine Vorabinformation zumindest aller Preisträger erfolgen.
