Der Beratungsbedarf für Umweltrecht ist hoch, da die wirtschaftlichen Risiken für Mandanten aufgrund der stetig steigenden Regulierungsdichte mit verschärftem Pflichtenkatalog stetig wachsen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Fragen im Rahmen des operativen Geschäftes oder einer Immobilientransaktion handelt. Umweltrechtliche Pflichten und Anforderungen sind in jedem Fall zu beachten. Eine umfassende und kompetente Beratung im Umweltrecht, die sich an den wirtschaftlichen Interessen der Mandanten orientiert, ist daher in allen Bereichen ihrer geschäftlichen Aktivitäten unerlässlich. HFK Rechtsanwälte bietet diese Beratung.
Ein Schwerpunkt der Beratung liegt auf dem Altlastenrecht. Beim Erwerb von Immobilien kommt es auf das Aufspüren und rechtliche Einordnen von Kontaminierungsrisiken auf Grundstücken und in Gebäuden im Rahmen von Due Diligence-Prüfungen an, häufig in Zusammenarbeit mit beauftragten Umwelt-Consultants. Das Ergebnis muss in den Entwurf maßgeschneiderter Vertragsklauseln in Kaufverträgen einfließen, damit die teilweise erheblichen Kostenrisiken aufgefangen werden.
Häufig ist auch die Vermeidung und Abwehr behördlicher Sanierungsanordnungen gegenüber dem Mandanten Ziel der Beratung, wofür der Abschluss von Sanierungsverträgen mit der zuständigen Umweltbehörde ein Weg sein kann. Diese kommen aber auch in Betracht, wenn es um die Umnutzung und Entwicklung ehemaliger Industrieflächen für Gewerbe- und Wohnnutzung geht. Dann greifen oft Altlasten- und Bauplanungsrecht, teilweise auch Eisenbahnrecht ineinander, wozu wir unsere Mandanten umfassend beraten.
Naturschutz- und Immissionsschutzrecht sowie sonstiges Umweltrecht gehören ebenfalls zu unserer umfassenden Expertise.
