Kanzlei Frankfurt a.M.
Dr. Jörg Stoye
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Dr. Jörg Stoye
Kettenhofweg 126
60325 Frankfurt a.M.
stoye@hfk.de
Tel. +49 (0) 69 / 97 58 22-0
Durchwahl +49 (0) 69 / 97 58 22-136
Fax +49 (0) 69 / 97 58 22-230
Tätigkeitsfelder
Karriere
Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (O.). Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Brandenburg. Doktorand an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer. Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin (3/2003-2/2005). Selbständiger Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Gießen (bis 7/2006). Seit 2006 HFK Rechtsanwälte, Frankfurt.
Interessenschwerpunkte
- Nationales Vergaberecht
- EU-Vergaberecht
Expertise
- Verfahrensbegleitende Beratung und Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern bei nationalen und europaweiten Vergaben aller Art, auch bei PPP-Vorhaben und in anwaltlichen und interdisziplinären Projektteams.
- Beratung und Vertretung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern in vergaberechtlichen Primär- und Sekundärrechtsschutzverfahren sowie in Beanstandungsverfahren der Rechnungshöfe und der EU.
- Gutachterliche Tätigkeit für renommierte Auftraggeber zu diversen Fragen des deutschen und europäischen Vergaberechts, z. B. Vergaberechtsschutz ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte, persönlicher Anwendungsbereich (Auftraggeberbegriff) und sachlicher Anwendungsbereich (Auftragsbegriff) des Kartellvergaberechts, Grundprinzipien des Vergaberechts im Spiegel der nationalen und europäischen Rechtsprechung.
Veröffentlichungen
- Korruptionsprävention durch Vergaberecht – Plädoyer für ein Bundes-Korruptionsregister (Dissertation), im Erscheinen (Bundesanzeiger Verlag)
- Rechtsprechungsanmerkung: Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.11.2011 – VII-Verg 22/11, VergabeR 2/2012, S. 193
- Vertrag bleibt Vertrag: Anordnungen des Auftraggebers nach VOB/B grundsätzlich ausschreibungsfrei! (Gemeinsam mit Dr. Jakob Brugger) VergabeR 6/2011, S. 803 bis 811
- OLG Dresden - Wer die Musik bezahlt, bestimmt, was gespielt wird: Selbst wenn es schlecht ist!, IBR 2011, 710
- OLG Brandenburg - Reiner Preiswettbewerb: Nebenangebote ohne Vorlage an BGH/EuGH nicht einfach unzulässig!, IBR 2011, 102
- VK Brandenburg - Reiner Preiswettbewerb: Nichtwertung von Nebenangeboten vs. Verfahrensrückversetzung, IBR 2011, 39
- OLG Düsseldorf - Nebenangebote im reinen Preiswettbewerb unzulässig! Aber: Rügepräklusion beachten!, IBR 2011, 38
- Mitautor Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB-Kommentar Bauvergaberecht Bauvertragsrecht Bauprozessrecht, Werner Verlag Düsseldorf, 4. Aufl. 2010, Kommentierung §§ 1/1a, 5/5a, 8a, 22/22a VOB/A
- OLG Düsseldorf - Preis einziges Zuschlagskriterium: Nebenangebote unzulässig!, IBR 2010, 585
- VK Nordbayern - Keine "unverzügliche" Rüge - dennoch zulässiger Nachprüfungsantrag?, IBR 2010, 233
- OLG Brandenburg - Verpflichtungserklärung im Sub-Subunternehmerverhältnis: Wie ist sie zu werten?, IBR 2009, 1033
- Nachunternehmerbenennung und Verpflichtungserklärung im Lichte der neuesten BGH-Rechtsprechung und der VOB/A 2009, VergabeR 2009, S. 569 bis 585
- Vergaberechtsmodernisierungsgesetz: Endlich freie Wahl des Wettbewerblichen Dialogs für alle Sektorenauftraggeber, Langaufsatz bei ibr-online.de (zugehöriger Kurzaufsatz IBR 2009, 189)
- OLG Brandenburg - Nachunternehmererklärungen: Kein Formalismus, sondern sachgerechte Auslegung!, IBR 2009, 159
- Primärrechtsschutz in der GWB-Novelle – Kleine Vergaberechtsreform mit großen Einschnitten beim Rechtsschutz, VergabeR 2008, S. 871 bis 881
- VK Sachsen-Anhalt - Anwaltsgebühren vor der Vergabekammer: Der Anwalt muss klüger sein als die Vergabekammer!, IBR 2008, 1057
- OLG Naumburg - Zwingende Kongruenz zwischen Nachunternehmererklärung und Verpflichtungserklärung!, IBR 2008, 754
- OLG Naumburg - Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen bereits dem Angebot beizulegen!, IBR 2008, 753
- OLG Naumburg - Vergabe von Straßenbauleistungen: Autowäsche ist keine Nachunternehmerleistung!, IBR 2008, 676
- BGH - Bieterpflicht zur Benennung der Nachunternehmer bereits im Angebot in der Regel unzumutbar!, IBR 2008, 588
- Mitarbeit bei Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. Aufl. 2008, Kommentierung der §§ 16/16a/16b, 17/17a/17b, 18/18a/18b, 19, 20, 31/31a, 32/32a/32b VOB/A
- Vergaberechtliche Neuerungen für IT/TK-Beschaffungen der öffentlichen Hand - Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz als erste Umsetzung des EU-Richtlinienpakets (gemeinsam mit Frau RA’in Bischof), MMR 2006, S. 138-145
- Korruptionsregistergesetz, der zweite Versuch – Besser, aber nicht gut genug, ZRP 2005, S. 265-268
- Generalübernehmervergabe – nötig ist ein Paradigmenwechsel bei den Vergaberechtlern, NZBau 2004, S. 648-651
- Mitarbeit bei Prieß, Handbuch des europäischen Vergaberechts, 3. Aufl. 2005, Kapitel 5 - Rechtsschutz
- Rechtliche Regulierung der Partnerwahl durch Vergaberecht, in: Stoye/Freitag/Benken/Herma/Köppen, Aktuelle Probleme des Vergaberechts, Speyerer Arbeitsheft Nr. 161 (2004), S. 5-36
- Ständige Vortrags- und Seminartätigkeiten für öffentliche und private Unternehmen und Bildungseinrichtungen
Mitgliedschaften
- Persönliches Mitglied im forum vergabe e. V.
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