Das Facility Management, insbesondere das technische Facility Management (Energiemanagement, Modernisierung, Optimierung, Sanierung, Umbau und Wartung) und dessen Rechtsgrundlagen wie z. B. EnEG, EnEV, VOB/A, VOB/B, VOB/C, HOAI und das gesetzliche Werkvertragsrecht weisen signifikante Überschneidungen mit dem privaten Baurecht auf. HFK Rechtsanwälte sind daher aufgrund ihrer langjährigen hohen Kompetenz im privaten Baurecht auch Spezialisten für das Recht des FM/GM. Neben der zwingend erforderlichen hohen juristischen Kompetenz verfügen die HFK Rechtsanwälte darüber hinaus auch über das erforderlich technische Hintergrundwissen, um die Bedürfnisse und Interessen der Mandanten zu verstehen. Nur auf diese Weise können Verträge auch im Bereich des Facility Managements optimal gestaltet und der Mandant in rechtlicher Hinsicht zielführend begleitet werden. Dies ist insbesondere von großer Bedeutung, da die Gesetzgebung kein eigenständiges FM/GM-Recht vorsieht und daher eine Vielzahl einzelgesetzlicher Vorschriften sowie technischer Normen und Richtlinien zu beachten sind.
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