HFK Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Privaten Baurechts. Die Kanzlei versteht sich als ein Dienstleistungsunternehmen: Kompetenz, Qualität und Schnelligkeit werden verbunden mit innovativen Lösungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der baubegleitenden Rechtsberatung. Auftraggeber, Auftragnehmer als auch Projektsteuerer und Architekten werden vollumfänglich bereits ab der Vorbereitung eines Bauprojektes in allen im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken verbundenen Rechtsgebieten beraten und vertreten.
Referenzen
HFK Rechtsanwälte decken ein breites Spektrum von Wirtschaftsbereichen ab, die Beratung erstreckt sich auf öffentliche und private Investoren, die Bauwirtschaft, Projektsteuerer, Architekten, Ingenieure.
Im Rahmen der Baubegleitenden Rechtsberatung ist HFK insbesondere bei der Durchführung von Großbauvorhaben aus den Bereichen Infrastruktur, Energie, Entsorgung, Chemie, Automobilwirtschaft, Flughäfen sowie Sonderbauten tätig.
Die aktuellen Veröffentlichungen
Die im Laufe der Jahre gesammelten Erfahrungen von HFK Rechtsanwälte spiegeln sich in einer Vielzahl von in Rechtsprechung und Praxis anerkannten Kommentaren/Publikationen wider, welche zum Teil zu Standardwerken des Privaten Bau- und Architektenrechts geworden sind. Aktuell erschienen sind die 11. Auflage des "Heiermann/Riedl/Rusam" als dem Standardkommentar zur VOB/A und VOB/B und die 3. Auflage des VOB-Kommentars "Bauvergaberecht Bauvertragsrecht Bauprozessrecht", herausgegeben von Franke/Zanner/Kemper/Grünhagen: mehr Publikationen.
Beraterteam
Unsere in diesem Fachgebiet tätigen Rechtsanwälte finden Sie hier: Beraterteam
