Tätigkeitsschwerpunkte sind die Vorbereitung, Gestaltung, Verhandlung,
Begleitung & Abwicklung von
- Architektenverträgen
- Generalplanerverträgen
- Ingenieurverträgen
- Projektsteuerungsverträgen
- Fachplanerverträgen
- Projektmanagementverträgen
- Berater- und Gutachterverträgen
- Projektentwicklungsverträgen
- Gesellschaftsverträgen
Besondere Bedeutung kommt dabei der Gestaltung dieser Verträge auch unter Berücksichtigung der für das jeweilige Projekt sinnvollen Organisations- und Kooperationsformen zu. Unser Ziel ist es, eine eindeutige, auf das jeweilige Projekt bezogene umfassende Beschreibung der Aufgaben zu erreichen, die die Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute wahrzunehmen haben, damit ein einwandfreies termingerecht realisiertes und den vereinbarten Kostenrahmen einhaltendes Bauwerk entsteht.
Honorarrecht
Für die Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Architekten- oder Ingenieurhonorarforderungen verfügen wir über hoch spezialisiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung, um den komplexen Preisregelungen der HOAI gerecht zu werden. Nur so lassen sich maßgeschneiderte und rechtlich durchsetzbare Rechnungsausstellungen und Rechnungsprüfungen vornehmen. Wir stehen dabei in ständiger Kooperation mit anerkannten Honorarsachverständigen, die honorarrechtliche Besonderheiten (z. B. zu anrechenbaren Kosten oder zum erbrachten Leistungsumfang) für uns „gerichtsfest“ begutachten.
Haftungsrecht
Die Haftung der Architekten und Ingenieure ist – gerade bei Großprojekten - geprägt von einer rechtlich fundierten Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Bauherrn, Projektsteuerer, Architekt, Ingenieur, Sonderfachmann und Bauunternehmer. Durch gezieltes Vorgehen unter Einbeziehung bestehender Haftpflichtversicherungen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung und der Abwehr von Haftungsansprüchen, die insbesondere auch in Zusammenhang mit Baukostenüberschreitungen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Beraterteam
Unsere in diesem Fachgebiet tätigen Rechtsanwälte finden Sie hier: Beraterteam
